Hinweise zur Einführung der elektronischen Angebotsabgabe
Die zulässige Form der Angebotsabgabe ist für die jeweilige Ausschreibung dem Punkt 7 der
"Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" zu entnehmen. Je nach Eintrag in der Angebotsaufforderung
können Angebote abgegeben werden:
- nur schriftlich oder
- nur elektronisch in Textform oder
- nach Wahl des Bieters schriftlich oder elektronisch in Textform, wenn beide vorgenannten Formen
der Angebotsabgabe in Punkt 7 der "Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes" angekreuzt sind.
Hinweis: Ab dem
19.10.2018 sind bei EU-Ausschreibungen Teilnahmeanträge bzw. Angebote nur noch
elektronisch in Textform zu übermitteln.
Angebote, die nicht der in Punkt 7 der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes“ angekreuzten Form
entsprechen, müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden.
Bei
elektronischer Angebotsabgabe in Textform ist Folgendes zu beachten:
- Der Bieter hat die natürliche Person, die das Angebot elektronisch abgibt, zu benennen. Diese
Benennung erfolgt im Elektronischen Bieterportal unter dem Register "Teilnahme erklären" mit
der verpflichtenden Benennung des Bearbeiters mit Name, Telefon und E-Mail. Bei elektronischer
Angebotsabgabe in Textform ist eine Unterzeichnung auf dem Angebotsschreiben nicht erforderlich.
- Die elektronische Angebotsabgabe in Textform hat über das Elektronische Bieterportal AVA@LMBV zu
erfolgen. Dies erfolgt folgendermaßen:
- Die Preise sind im Register "Preise erfassen" einzugeben.
- Das ausgefüllte Angebotsschreiben und die Anlagen zum Angebot sind bei elektronischer
Angebotsabgabe in Textform unter dem Register "Anlagen bestätigen" / Schaltfläche
"Anlagen hinzufügen" hochzuladen. Eine schriftliche Einreichung des
Angebotsschreibens ist nicht zugelassen.
- Die Angebotsabgabe erfolgt dann im Register "Angebot abgeben".
Eine detaillierte Anleitung zur Übermittlung des Angebotes ist dem Leitfaden zum Elektronischen
Bieterportal zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung
Gemäß §§ 3 und 11 der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (E-Rech-VO)
müssen alle Rechnungssteller ab dem 27.11.2020 Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern, die öffentlicher Auftraggeber sind, in elektronischer
Form ausstellen und übermitteln. Die LMBV mbH ist als Zuwendungsempfänger des Bundes verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
Weitere Informationen und Ausnahmen finden Sie unter dem Menüpunkt
Elektronische Rechnung.
Informationen für Bieter zu wesentlichen geplanten Bauleistungen der LMBV von 2023-2027:
Download: Wesentliche LMBV-Baumaßnahmen
Holpflicht für Bieterinformationen:
Für Änderungen bzw. Erläuterungen zur Ausschreibung, welche
sich während der Angebotsphase ergeben, werden je Ausschreibungsmaßnahme
Bieterinformationen hinterlegt.
Die Bieter sind verpflichtet, das Einkaufsportal regelmäßig hinsichtlich
Bieterinformationen einzusehen.
Hinweisgebersystem zu wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen
Wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen sind nach § 1 GWB verboten. Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen sind nach § 298 StGB strafbar. Sollten Sie Kenntnis von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen oder Verhaltensweisen haben,
weisen wir Sie auf das – auf Wunsch anonyme - Hinweisgebersystem der Sonderkommission
Kartellbekämpfung beim Bundeskartellamt hin.
Sie gelangen über folgenden Link zu diesem Hinweisgebersystem:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=2bkarta151
Weiterhin steht Ihnen die anonyme LMBV-Hinweisgeber-Hotline
lmbv.de/unternehmen/compliance für
Hinweise über Verstöße gegen geltendes Recht sowie gegen interne Richtlinien sowie (potenzielle) Missstände im Unternehmensumfeld der LMBV zur Verfügung.
Hinweis zu Systemvoraussetzungen:
Seit dem 01.08.2015 verwendet die LMBV mbH eine webbasierte AVA-Lösung (AVA = Ausschreibung, Vergabe, Abrechnung) auf der Grundlage von SAP (AVA@LMBV).
Diese Lösung bildet die technische Grundlage für das Ausschreibungsportal, sowie für den Zugang für Lieferanten, für externe Planer und Bauüberwacher.
Systemvoraussetzungen für die Nutzung sind eine Internetverbindung und die Verwendung des Microsoft Internet Explorers, Microsoft Edge, Google Chrome.